ARBEITGEBER-ABC 📚
Heute geht’s weiter mit dem Buchstaben C und dem Begriff „Corporate Influencer“ 🔍
In Zeiten von Social Media gar nicht mal so unklug den Begriff „Influencer“ auf das Personalmarketing umzumünzen. Wenn es Mitarbeiter:innen, vielleicht aus der HR-Abteilung gibt, die sowieso gerne bei LinkedIn & Xing unterwegs sind, wieso es nicht offiziell machen und sie zu Corporate Influencer ernennen und dem Unternehmen ein Gesicht geben? Durch eine erfolgreiche Einbindung der Mitarbeiter;innen in die Unternehmenskommunikation im Rahmen einer Art Markenbotschafter gewinnt jeder Content an Authentizität. Denn: Menschen folgen Menschen und keinen Marken! 💡
Weitere Begriffe aus der Recruitingwelt sind die gern genutzten „Candidate Reputation Management“ und die „Candidate Experience“. Für diese Definitionen einfach ein Bild weiterwischen! ☺